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  • Grundlage für die Vermittlung von Medienkompetenz an allen Schulen des Landes NRW ist der Medienkompetenzrahmen NRW. Dieser findet in den neuen Kernlehrplänen Berücksichtigung, wenn es um die Ausbildung von Medienkompetenzen in den einzelnen Fächern geht. In den schulinternen Curricula, die auf Basis dieser Kernlehrpläne erstellt werden, sind daher entsprechende Unterrichtsvorhaben verbindlich vorzusehen. Eine Zusammenstellung dieser Unterrichtsvorhaben, ergänzt um weitere fächerübergreifende Angebote, werden an dieser Stelle des vorliegenden Medienkonzeptes zusammengetragen.

    Unter den Aspekt "Schulinterne Regelungen" können beispielsweise folgende Punkte aufgeführt werden
    • Nutzung privater Endgeräte durch Schüler:innen
    • Nutzung der Schüler:innen-iPads in der 1:1-Ausstattung
    • Verantwortungsvoller Umgang mit der technischen Ausstattung
    • Wege der digitalen Kommunikation
    • Nutzung von Lernplattformen