-
Neues aus dem MSB
-
Bitte auf die grünen Felder klicken, um den Bereich darunter sichtbar zu machen.
-
👇 KMK veröffentlicht Handlungsempfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen
Für einen kritisch-konstruktiven Umgang mit KI in der Schule – Neue Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz wurde unter Federführung von Nordrhein-Westfalen erarbeitet
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen gibt es ab sofort eine länderübergreifende Empfehlung.
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat heute die „Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen“ veröffentlicht. Maßgebend für die Empfehlung ist ein kritisch-konstruktiver Umgang mit KI. Unter der Federführung von Nordrhein-Westfalen hatten alle 16 Länder in der „Ad hoc-AG KI“ die Empfehlung erarbeitet. Damit erhalten die Bildungsministerien der Länder eine wichtige Orientierung, um die Potenziale von KI für das Lehren und Lernen auszuschöpfen, unter anderem bei der Weiterentwicklung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, bei der Lehrkräfteaus- und -fortbildung oder auch mit Blick auf individuelle Fördermöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Handlungsempfehlung setzt im Zusammenhang mit KI auf eine zeitgemäße und chancengerechte Schul- und Unterrichtsentwicklung und gibt Hinweise für nächste, gemeinsame Schritte.
Schulministerin Dorothee Feller: „Mit der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 stand sofort fest, dass generative Künstliche Intelligenz großen Einfluss darauf haben wird, wie Schülerinnen und Schüler in Zukunft lernen. Angemessen eingesetzt, kann KI beispielsweise einen Beitrag zur Stärkung der Basiskompetenzen leisten und durch noch stärker individualisiertes Lernen allen Schülerinnen und Schülern faire Chancen eröffnen. Die Schul- und Bildungsministerien aller 16 Länder waren gefragt, schnell zu reagieren und die Potenziale und Herausforderungen gleichermaßen auszuloten. Auf dieser Vorarbeit konnte die gemeinsame Handlungsempfehlung nun aufbauen. Als eines der ersten Länder hat Nordrhein-Westfalen bereits Anfang 2023 einen Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen herausgegeben und auf dieser Grundlage die Federführung in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe übernommen. Die neue Empfehlung ist das Ergebnis eines intensiven Arbeitsprozesses und unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit der Länder in grundlegenden Bildungsthemen. Dass nun eine einheitliche Empfehlung auf der Höhe der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse für alle Länder bereitsteht, ist ein bedeutsamer Schritt und gleichzeitig Teil eines Prozesses, da sich die Technologien beständig weiterentwickeln und wir als Bildungsministerinnen und Bildungsminister unsere Positionen entsprechend definieren müssen.“
Die Handlungsempfehlung umfasst fünf Themenbereiche:
- Einfluss und Auswirkungen von KI auf Lernen und Didaktik: KI-Anwendungen können Lehrkräfte bei der Unterrichtsvor- und nachbereitung und der Gestaltung von Lernsituationen unterstützen. Zudem können Schülerinnen und Schüler mithilfe von KI gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen passgenau gefördert werden. KI-unterstütze Lernmaterialien können dabei auch einen positiven Effekt auf die Stärkung der Basiskompetenzen haben.
- Veränderung der Prüfungskultur durch KI: Prüfungsformate sollen zukünftig auch KI-bezogene Kompetenzen berücksichtigen. Den Ländern wird somit empfohlen, ihre bestehenden Leistungsüberprüfungsformate zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Auch hinsichtlich der Korrektur von Leistungsnachweisen gibt es Potenziale und Grenzen, die beachtet werden müssen.
- Professionalisierung von Lehrkräften: In allen drei Phasen der Lehrkräftebildung sollen Fähigkeiten zum Umgang mit KI fest verankert werden. Dazu gehören informatorische Grundlagen, Aspekte der Medienbildung sowie pädagogisch-didaktische Einsatzmöglichkeiten von KI in den Unterricht. Lehrkräfte sollen ermutigt werden, sich weiterzubilden und neue Technologien anzuwenden.
- Regulierung: Rechtliche Rahmenbedingungen müssen von den Ländern beachtet oder – da wo sie fehlen oder nicht genau genug sind – neu verabredet werden. Das betrifft beispielswiese den Schutz der Persönlichkeitsrechte oder Fragen des Urheberrechts. Die Schulen sollen von den Ländern Hinweise zur rechtskonformen Nutzung von KI-Anwendungen erhalten
- Zugang zu KI-Anwendungen im Kontext von Chancengerechtigkeit: Alle Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit haben, Kompetenzen im Umgang mit KI zu entwickeln, um als mündige Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Welt teilhaben und handeln zu können.
Auf der Grundlage der Handlungsempfehlung haben die Länder nun den Auftrag, diese umzusetzen und ihren bisherigen Umgang mit KI in schulischen Bildungsprozessen weiterzuentwickeln. Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des im Jahr 2023 veröffentlichten eigenen Handlungsleitfaden bereits eine gute Grundlage, darauf aufbauende Maßnahmen im Dialog mit den am Schulleben Beteiligten auszugestalten. Unter anderem werden auch auf dieser Grundlage die Kernlehrpläne der Gymnasialen Oberstufe bis zum Schuljahr 2025/26 novelliert. Zudem startet ab dem 1. Februar 2025 das das Pilotprojekt „Künstliche Intelligenz im Mathematik- und Deutschunterricht“ (KIMADU). Alle Schulen finden auf der Seite www.lernen-digital.nrw Unterstützungsangebote.
Die Handlungsempfehlung der KMK kann hier nachgelesen werden: https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf
Der von NRW bereits Anfang 2023 veröffentlichte Handlungsleitfaden „Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen“ ist hier zu finden.
-
👇Die Bewerbung für die KI-Pilotphase des Kimadu-Projektes ist gestartet.
Projekt KIMADU – Künstliche Intelligenz im Mathematik- und Deutschunterricht
Vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung von Technologien generativer KI, ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Nutzung sowie der zahlreichen Fragen, die sich daraus für die Bildungspolitik und Schulen ergeben, unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung mit dem Projekt KIMADU der Universität Siegen allgemeinbildende weiterführende Schulen in Nordrhein-Westfalen bei dem lernförderlichen Einsatz von Large Language Models. Ziel ist die wissenschaftlich begleitete Entwicklung und Erprobung von Unterrichtskonzepten und alternativen Leistungsüberprüfungsformaten im Mathematik- und Deutschunterricht der Sekundarstufe I. Im Mittelpunkt stehen dabei die Förderung von Basiskompetenzen und die Entwicklung weiterführender Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik, das koaktive Lernen mit generativer KI sowie die Förderung zukunftsfähiger Kompetenzen wie den 4K. Dafür stellt das Ministerium für Schule und Bildung den teilnehmenden Schulen für den Projektzeitraum einen datenschutzkonformen Zugang zu Large Language Models zur Verfügung. Ausgeschrieben wird das Projekt KIMADU für interessierte Schulen mit einer Projektlaufzeit vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2027. Bewerben können sich allgemeinbildende weiterführende Schulen in allen fünf Regierungsbezirken, die aktiv an dem Forschungsvorhaben mitwirken und innovative Ansätze fördern wollen. Das Projektteam der Universität Siegen wird im Rahmen von Schulbesuchen die Projektschulen – ausgehend von dem jeweiligen digitalisierungsbezogenen Entwicklungsstand und den Bedarfen – bei der Ausarbeitung des Schul- und Unterrichtsentwicklungsvorhabens beraten. Darüber hinaus werden verschiedene Unterstützungsformate angeboten, darunter zehn eintägige Fachtagungen, die in Kooperation mit der QUA-LiS NRW als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Im Rahmen der Fachtagungen werden seitens der Universität Siegen wissenschaftliche Vorträge und praxisnahe Workshops zu ausgewählten fachlichen Themenstellungen angeboten. Zudem dienen die Fachtagungen der Vernetzung und ermöglichen den teilnehmenden Projektkoordinierenden, sich in einem iterativen Prozess über erprobte Lehr-Lernszenarien auszutauschen, diese gemeinsam zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Nach den Fachtagungen folgt jeweils ein Erprobungszeitraum, der durch online durchgeführte Follow-up-Termine reflektiert wird. Zusätzlich wird eine wöchentliche Online-Sprechstunde für individuelle Beratungen angeboten. Mit Blick auf die in den entwickelten Lehr-Lernszenarien vermittelten Kompetenzen werden alternative Leistungsüberprüfungsformate für die Fächer Deutsch und Mathematik gemäß den rechtlichen Bestimmungen gemäß APO-SI § 6 konzipiert, die eine prozessbezogene Leistungsbewertung berücksichtigen und dabei kooperative, kommunikative, kritisch-reflexive und kreative Lernprozesse einbeziehen. Ein Ziel des Projektes ist die Erstellung eines Schul- und Unterrichtsentwicklungskonzepts zu KI durch die beteiligten Schulen als Ergänzung zum jeweiligen Medienkonzept. Die Schulen implementieren erprobte Lehr-Lernszenarien und alternative Leistungsüberprüfungsformate für das koaktive Lernen mit generativer KI in die schulinternen Lehrpläne der Fächer Mathematik und Deutsch. Ausgewählte Lehr-Lernszenarien und Unterrichtsmaterialien werden in einem Best Practice-Band zur Verfügung gestellt und als Open Educational Resources auf der Webseite www.lernen-digital.nrw veröffentlicht. Das Projekt basiert auf den Gesetzen und Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und berücksichtigt die Rahmenrichtlinien des Referenzrahmens Schulqualität NRW, des Impulspapiers II und des Medienkompetenzrahmens NRW. Das Gesamtprojekt wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Mit ihrer Teilnahme wird Ihre Schule bei der nachhaltigen und lernförderlichen Integration von generativer Künstlicher Intelligenz in den Fachunterricht unterstützt und leistet einen aktiven Beitrag zur innovativen Schul- und Unterrichtsentwicklung. Voraussetzungen für die Teilnahme sind eine gute informationstechnologische Ausstattung der Schule, die den Schülerinnen und Schülern den Zugang zu innovativen Lernmethoden und den Erwerb digitaler Kompetenzen problemlos ermöglicht. Die Schule verfügt über eine flächendeckende stabile WLAN-Infrastruktur über das gesamte Schulgebäude sowie mindestens zwei Klassensätze an modernen digitalen Endgeräten, vorzugsweise Notebooks. Alternativ sind auch iPads mit Tastaturen und digitalen Stiften möglich; eine positive Beschlussfassung von Lehrer- und Schulkonferenz mit klarer Mehrheit (auch möglich als Eilentscheidung gem. § 67 Absatz 4 SchulG); die Benennung je einer projektkoordinierenden Lehrkraft für das Fach Deutsch und für das Fach Mathematik. Die Schulleitung stellt darüber hinaus sicher, dass die Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie der/die Digitalisierungsbeauftragte für die 10 Fachtagungen innerhalb des Projektzeitraums, zusätzliche fachspezifische Angebote sowie ggf. weitere Projekttermine freigestellt werden. Die Schule wird gebeten, frühzeitig Vertreterinnen und Vertreter einzusetzen, um eine kontinuierliche Beteiligung sicherzustellen. Hierbei sind die Belange von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrern gem. §17 ADO besonders zu berücksichtigen, um eine erfolgreiche Teilnahme entsprechend der reduzierten Pflichtstundenzahl zu gewährleisten. Die Schule erklärt sich bereit, aktiv an der Entwicklung von Lehr-Lernkonzepten sowie neuen Leistungsüberprüfungsformaten mitzuwirken. Dies umfasst: die Entwicklung und Erprobung lernförderlicher Lehr-Lernszenarien mit generativer KI sowie deren Implementierung in die schulinternen Curricula, die Ermöglichung von Unterrichts- und Schulbesuchen zur Evaluation, - die Ermöglichung von Datenerhebungen für wissenschaftliche Zwecke (z.B. Videografie, Audiografie) sowie die Einholung entsprechender Forschungseinwilligungen und - die projektbegleitende Dokumentation und Veröffentlichung von Best Practice-Beispielen; die Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Projektteam der Universität Siegen; die Bereitschaft, das Projektteam der Universität Siegen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen sowie die Bereitschaft zur Vernetzung mit den teilnehmenden Schulen. Bewerbungsverfahren Alle allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in allen Regierungsbezirken können sich mittels des Online-Bewerbungsformulars um eine Teilnahme bewerben. Die Auswahl der teilnehmenden Schulen erfolgt durch eine Auswahlkommission bestehend aus den schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten, den Dezernenten Bildung in der digitalen Welt sowie dem Projektteam der Universität Siegen. Auswahlkriterien sind neben einer guten informationstechnologischen Ausstattung insbesondere die Motivation des Kollegiums, innovative Lehr-Lernszenarien mit generativer KI zu entwickeln und zu erproben, sowie die Entwicklung eines KI-Schulentwicklungskonzepts. Es werden ausdrücklich auch Schulen ermutigt, sich zu bewerben, die bislang noch wenig Erfahrung in der digitalisierungsbezogenen Schul- und Unterrichtsentwicklung haben. Insgesamt können bis zu 25 Schulen aufgenommen werden. Das Projekt beginnt am 1. Februar 2025 und endet am 31. Juli 2027. Bewerbungsschluss ist der 22. November 2024.
-
👇Urheberrecht in Schulen
-
Darf ich im Schulunterricht ein Video zeigen oder Kopien aus einem urheberrechtlich geschützten Werk in der Klasse verteilen? Diese und andere Fragen greift die aktualisierte und vollständig überarbeitete Handreichung "Urheberrecht in Schulen" auf und beantwortet praxisnah und verständlich typische Fragen des Urheberrechts für den Schulalltag. Schule digital - Arbeitshilfe zum 3. pädagogischen Tag"
-
Darf ich im Schulunterricht ein Video zeigen oder Kopien aus einem urheberrechtlich geschützten Werk in der Klasse verteilen? Diese und andere Fragen greift die aktualisierte und vollständig überarbeitete Handreichung "Urheberrecht in Schulen" auf und beantwortet praxisnah und verständlich typische Fragen des Urheberrechts für den Schulalltag. Schule digital - Arbeitshilfe zum 3. pädagogischen Tag"
-