Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage

6. FAQ

6.5. Selbst verfasste Zeitungsartikel

Bei wem liegt das Urheberrecht für selbst verfassten Zeitungsartikel?

Wenn die Schule selbst Berichte für eine Zeitung verfasst und die Zeitung nimmt diese an und veröffentlicht sie, dann kann die Schule diese Berichte bzw. Zeitungsartikel ohne Probleme in die Schulhomepage aufnehmen, zumindest den Text. Das geht, da die Schule bzw. eine an der Schule tätige Person Urheber des Textes ist. Auch wenn die Redaktion der Zeitung den Artikel gekürzt hat, kann die Schule den Text in der verkürzten Form auf die Schulhomepage setzen. 

Anders ist der Fall, wenn die Zeitung den Artikel so deutlich überarbeitet, dass sich der Originaltext allenfalls noch erahnen lässt oder auf der Grundlage der Inhalte einen komplett neuen Artikel verfasst. Dann liegt das Urheberrecht für den Beitrag bei der Zeitung. Sind Änderungen am Text nur unwesentlich, verbleibt das Urheberrecht bei der Schule (§3 UrhG.).

Was zu Texten gesagt wurde, gilt auch, wenn die Schule der Zeitung Fotos für die Veröffentlichung übermittelt hat.