Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage
1. Grundlagen
1.2. Unter welchen Voraussetzungen können urheberrechtliche geschützte Werke genutzt werden?
Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf der Schulhomepage setzt voraus, dass der Ersteller der Homepage selbst Urheber ist oder bei fremden Werken über die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers verfügt.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte können auf einer Schulhomepage genutzt werden, wenn
- die Schule selbst Urheber der Inhalte ist. Das ist der Fall, wenn die Schule Texte selbst verfasst, Bilder, Video- und Tonaufnahmen selbst angefertigt, Code selbst programmiert, ein PDF selbst erstellt hat usw.
- die Schule eine Erlaubnis des Urhebers zur Nutzung auf der Schulhomepage eingeholt hat
- die Inhalte mit einer Creative Commons Lizenz versehen sind und eine Nachnutzung wie von der Schule beabsichtigt zulassen.