Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage

1. Grundlagen

1.4. Creative Commons

Die sehr strengen Einschränkungen in Bezug auf die Nachnutzung kreativer Werke durch andere Personen und die Umstände, die es oft kostet, ein Nutzungsrecht von den Urhebern einzuholen, führten zur Entwicklung eines "Lizenzsystems", mit welchem es Urhebern möglich ist, ihre Werke zu kennzeichnen und damit anzugeben, welche Form der Nachnutzung ihres Werkes sie unter welchen Bedingungen zulassen.


Das Lizenzsystem von Creative Commons ist kostenlos, auch wenn der Begriff Lizenz im Deutschen oft mit Geld verbunden ist. Es ist international anerkannt und vor deutschen Gerichten durchsetzbar. Wie in der Grafik erkennbar, gibt es verschiedene Module, die sich kombinieren lassen. Je nach verwendeten Modulen sind die Möglichkeiten zur Nachnutzung offener oder eingeschränkter.

Die Tabelle zeigt die Lizenzformen, welche für die Nutzung auf einer Schulhomepage am interessantesten sind.

Creative Commons Lizenzierungen
CC BY
Namensnennung (Attribution)


ist für sich alleine genommen die offenste Lizenz. Es muss lediglich der Urheber genannt werden.
CC BY SA Namensnennung und Nachnutzung unter gleichen Bedingungen (Share Alike)

ist sehr häufig und noch immer sehr offen in den Möglichkeiten der Nachnutzung. Die Bedingungen, welche der Urheber für die Nachnutzung angibt, müssen beachtet werden.
CC BY ND Namensnennung und keine Veränderungen am Werk (No Derivatives) ist seltener zu finden aber noch gut nutzbar, wenn das Werk unverändert nachgenutzt werden soll.


Werden auf einer Website Creative Commons lizenzierte Inhalte verwendet, so ist dabei neben den vom Urheber vorgegebenen Angaben immer auch die Lizenzform anzugeben! Diese sollte wie im Beispiel unten zur Lizenzbeschreibung verlinkt sein.

Die NC (Non Commercial, keine Nutzung für Geschäftszwecke) ist umstritten in ihrer Anwendung und sollte für Schulhomepages nicht genutzt werden.

Bildquelle: Wikipedia; MJL; CC BY 4.0 International

Quellen: