Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage

6. FAQ

6.10. Allgemeine Urheberrechtshinweise

Muss die Schule neben der Datenschutzerklärung auch Hinweise zum Urheberrecht auf der Schulhomepage haben?

Urheberrechtshinweise sind auf Websites rechtlich nicht zwingend erforderlich, da das Urheberrecht automatisch gilt (§ 1 UrhG). Allerdings können solche Hinweise aus folgenden Gründen sinnvoll sein:

  • Information für Besucher: Sie zeigen den Besuchern, dass die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, und fördern ein besseres Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Präventive Maßnahme gegen Rechtsverletzungen: Ein allgemeiner Hinweis kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden, und signalisiert, dass die Rechte an den Inhalten der Website ernst genommen werden.

Es ist daher empfehlenswert, auf der Schulhomepage einen Hinweis zu ergänzen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet werden und dass nähere Informationen – wie Angaben zu den Urhebern und den genutzten Lizenzen – bei den jeweiligen Inhalten zu finden sind.