Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage
4. Stolperfallen
4.6. Logos oder Markenzeichen
Ähnlich Fotos, Grafiken und Animationen genießen auch Logos und Markenzeichen rechtlichen Schutz. Sie sind in der Regel urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützt. Die Verwendung von Abbildungen dieser Kategorie auf der Schulhomepage setzt ebenfalls eine Erlaubnis durch den Eigentümer voraus.
Um Rechtsverletzungen zu vermeiden, sollten Schulen:
- Die Erlaubnis des Markeninhabers einholen, bevor Sie ein Logo verwenden.
- Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen für ihre Logos beachten, die oft auf deren Websites zu finden sind.
Quellen: