Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage
6. FAQ
6.11. Fotos vom Berufsfotografen
Kann man von einem Berufsfotografen erstellte Aufnahmen wie Klassen- und Kollegiumsfotos auf der Schulhomepage nutzen?
Die Schule darf Klassenfotos und Fotos des Kollegiums auf ihrer Schulhomepage veröffentlichen, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört neben den datenschutzrechtlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen eine vertragliche Klärung der Nutzungsrechte an den Fotos.
Berufsfotografen besitzen das Urheberrecht an ihren Werken. Damit die Schule die Fotos auf ihrer Website veröffentlichen darf, muss sie vom Fotografen die entsprechenden Nutzungsrechte einholen. Dies sollte idealerweise schriftlich im Rahmen eines Vertrags geregelt werden, der den Umfang und die Dauer der Nutzung festlegt.