Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage
6. FAQ
6.4. Haftungsfrage
Wer haftet bei Urheberrechtsverstößen?
Begeht eine Schule eine Urheberrechtsverletzung, etwa durch Veröffentlichung eines Bildes oder Textes ohne Erlaubnis des Urhebers, durch fehlende, falsche oder unvollständige Urheberrechtsangaben, so ist zunächst das Land Beklagter. Als solcher haftet es auch für etwaige Schadensforderungen.
Das Land kann sich jedoch schadlos halten bei den Verursachern des Schadens, hier der Person, welche die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Faktoren wie Vorsatz, Fahrlässigkeit und die Schwere des Verstoßes spielen dann eine Rolle bei der Frage, ob und in welchem Umfang ein Regress möglich ist.