Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage
6. FAQ
6.8. Platzierung Urheberrechtsangaben
Wo müssen bei Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten Dritter die Angaben zum Urheber platziert werden?
Angaben zum Urheber sollten imm so platziert werden, dass es für Dritte leicht möglich ist, den Bezug zwischen Inhalt und Urheberrechtsangabe herzustellen. Das kann unmittelbar bei diesem Inhalt sein, etwa unter einem Bild. Es kann aber auch im Fußbereich einer Seite sein oder im Seitenbereich. Werden in einer einzelnen Seite geschützte Inhalte verschiedener Urheber verwendet, etwa Fotos von mehreren Fotografen, muss aus den Urheberrechtsangaben eindeutig hervorgehen, welcher Urheber welchem Bild zuordnen ist, wenn die Angaben nicht unmittelbar beim Bild selbst zu finden sind.
Es reicht übrigens nicht, Urheberrechtsangaben in den ALT Text eines Bildes zu setzen, abgesehen davon, dass der ALT Text eine andere Funktion hat.
Werden geschützte Inhalte in für die Schulhomepage erstellten Videos oder Tondateien verwendet, sollten die Angaben zu den Urhebern immer auch im Abspann gemacht werden, um eine Trennung der Angaben von den Inhalten zu vermeiden, wenn die Mediendatei heruntergeladen wird.