Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage

5. Glossar

5.4. Markenrecht

In seinen Auswirkungen mit Blick auf die Nutzung von markenrechtlich geschützten Inhalten wie Logos, Markenzeichen, Slogans usw. ist das Markenrecht vergleichbar dem Urheberrecht. Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist eine Nutzung auf der Schulhomepage nicht erlaubt.

Ein wichtiger Unterschied zum Urheberrecht ist, dass das Markenrecht nur wirksam ist, wenn ein Markenrecht für ein Logo, Markenzeichen, Slogan, usw. angemeldet wurde.

Quellen: