Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage

4. Stolperfallen

4.1. Share Alike - Bedingungen der Nachnutzung

Bei den meisten Werken gibt es keine besonderen Angaben zu den Bedingungen der Nachnutzung. Einige Urheber geben jedoch Bedingungen vor. 

Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10) entschieden, dass die Verletzung einer Creative Commons Lizenz eine Urheberrechtsverletzung darstellt. In diesem Fall ging es um ein Foto von Thilo Sarrazin, das unter der Creative Commons Lizenz "Attribution Share Alike 3.0 Unported" veröffentlicht wurde. Die Beklagte hatte das Bild verwendet, ohne auf den Urheber hinzuweisen und die Lizenzbedingungen beizufügen, wie es die Share-Alike-Bedingung erfordert.

Das Gericht entschied, dass die Beklagte durch die Nichtbeachtung der Lizenzbedingungen kein Nutzungsrecht erworben hatte und somit eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Dies war die erste gerichtliche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz in Deutschland.

Dieser Fall unterstreicht die rechtliche Verbindlichkeit von Creative Commons Lizenzen und zeigt, dass die Nichteinhaltung der Share-Alike-Bedingungen ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben kann.


Quellen: