Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage

5. Glossar

5.2. Nachnutzung

"Nachnutzung" im Kontext des Urheberrechts bezieht sich auf die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über den reinen Werkgenuss hinaus. Dies umfasst Handlungen wie:

  1. Vervielfältigung (z.B. Kopieren von Texten oder Bildern)
  2. Verbreitung (z.B. Weitergabe von Kopien)
  3. Öffentliche Zugänglichmachung (z.B. Hochladen ins Internet)
  4. Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes

Für eine Nachnutzung ist grundsätzlich die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich, es sei denn, es greift eine gesetzliche Ausnahme (Schranke) oder das Werk ist bereits gemeinfrei. Durch die Verwendung von Creative Commons Lizenzen können Urheber die Nachnutzung ihrer Werke gezielt steuern und gleichzeitig eine breitere Nutzung ermöglichen, als es das traditionelle "alle Rechte vorbehalten" des Urheberrechts erlaubt.

Die Einbindung eines geschützten Werkes mit Erlaubnis des Urhebers, ob direkt eingeholt oder über eine Creative Commons Lizenz beim Werk angezeigt, stellt im Kontext Schulhomepage eine Nachnutzung dar.


Quellen: