Thema Urheberrecht auf der Schulhomepage
1. Grundlagen
1.9. Schülerarbeiten
Auch von Schülerinnen und Schülern erstellte Inhalte können dem Urheberrecht unterliegen. Das ist immer dann der Fall, wenn es um persönliche geistige Schöpfungen geht, etwa einen Video Clip, ein am Tablet komponiertes kleines Musikstück, ein Erklärvideo, ein im Kunstunterricht erstelltes Bild oder eine Skulptur, eine im Deutschunterricht verfasste Geschichte oder ein Gedicht und ähnlich.
Möchte die Schule derartige Werke von Schülerinnen und Schülern auf der Schulhomepage veröffentlichen (oder in anderer Weise öffentlich zugänglich machen - etwa durch Aushängen in der Schuleingangshalle), so braucht die Schule dafür die Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten, durch welche der Schule die Nutzungsrechte übertragen werden.
Laut Veröffentlichung von Werken aus Rheinland-Pfalz empfiehlt es sich, diese Einwilligung schriftlich einzuholen. Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst einwilligen, bei 12 - 17 jährigen Schülerinnen und Schülern wird eine Einwilligung durch die Schülerinnen und Schüler selbst und die Erziehungsberechtigten empfohlen und bei Kindern unter 12 Jahren die der Erziehungsberechtigten. Auf der Website ist eine Vorlage für eine Einwilligung abrufbar. Was das Nutzungsrecht bei von Lehrern erstellten Inhalten angeht - siehe Nutzungsrecht im Glossar.
Bildquelle: Artist by Amethyst Studio; Singer by Design Circle; Videographer by Khoeron; Photographer by Icon From Us; Writer by Supanut Piyakanont; Noun Project, CC BY 3.0: