KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
3. KI-Verordnung
3.16. KI und Recht in der Praxis III
Praxisbeispiel Bayern: Der Schulversuch „proof“
Während NRW und BW allgemeine Rahmenbedingungen setzen, erprobt Bayern mit dem Projekt „proof – Prozessorganisation und Feedback“ ganz gezielt die KI-gestützte Korrektur von Schülerarbeiten.
Das Ziel: Entlastung bei Routineaufgaben
In der Laufzeit von 2024 bis 2027 wird an insgesamt 16 Modellschulen untersucht, wie KI-Plattformen Lehrkräfte bei der Korrektur von digital verfassten Leistungsnachweisen unterstützen können.
Die "Rote Linie" der DS-GVO (Art. 22)
Der Schulversuch muss eine zentrale Hürde beachten: Das Verbot einer ausschließlich automatisierten Entscheidung. In der Praxis bedeutet dies:
| ❌ Nicht zulässig Automatisierte Notenermittlung und ungeprüfte Übernahme in das Notenprogramm. | ✅ Erlaubt im Pilotprojekt Einsatz der KI als Vorkorrektur zur Beurteilung der sprachlichen und inhaltlichen Richtigkeit. |
Eckpunkte der Umsetzung (gemäß BayMBl. 2024 Nr. 439)
- Wissenschaftliche Begleitung: Der Versuch evaluiert die Auswirkungen auf die Korrekturqualität und die tatsächliche Zeitersparnis.
- Datenschutz durch Technik: Es werden spezialisierte Plattformen genutzt, die den strengen Anforderungen an die Verarbeitung von Schülerdaten genügen.
- Mensch-in-der-Schleife: Die abschließende Bewertung und Notenfestlegung bleibt zwingend bei der verantwortlichen Lehrkraft.
Kernbotschaft: KI dient in Bayern als "digitaler Assistent", nicht als "digitaler Richter". Die pädagogische Verantwortung für die Leistungsbewertung ist rechtlich nicht delegierbar.