KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht

3. KI-Verordnung

3.16. KI und Recht in der Praxis III

Praxisbeispiel Bayern: Der Schulversuch „proof“

Während NRW und BW allgemeine Rahmenbedingungen setzen, erprobt Bayern mit dem Projekt „proof – Prozessorganisation und Feedback“ ganz gezielt die KI-gestützte Korrektur von Schülerarbeiten.

Das Ziel: Entlastung bei Routineaufgaben

In der Laufzeit von 2024 bis 2027 wird an insgesamt 16 Modellschulen untersucht, wie KI-Plattformen Lehrkräfte bei der Korrektur von digital verfassten Leistungsnachweisen unterstützen können.

Die "Rote Linie" der DS-GVO (Art. 22)

Der Schulversuch muss eine zentrale Hürde beachten: Das Verbot einer ausschließlich automatisierten Entscheidung. In der Praxis bedeutet dies:

❌ Nicht zulässig Automatisierte Notenermittlung und ungeprüfte Übernahme in das Notenprogramm. ✅ Erlaubt im Pilotprojekt Einsatz der KI als Vorkorrektur zur Beurteilung der sprachlichen und inhaltlichen Richtigkeit.

Eckpunkte der Umsetzung (gemäß BayMBl. 2024 Nr. 439)

  • Wissenschaftliche Begleitung: Der Versuch evaluiert die Auswirkungen auf die Korrekturqualität und die tatsächliche Zeitersparnis.
  • Datenschutz durch Technik: Es werden spezialisierte Plattformen genutzt, die den strengen Anforderungen an die Verarbeitung von Schülerdaten genügen.
  • Mensch-in-der-Schleife: Die abschließende Bewertung und Notenfestlegung bleibt zwingend bei der verantwortlichen Lehrkraft.
Kernbotschaft: KI dient in Bayern als "digitaler Assistent", nicht als "digitaler Richter". Die pädagogische Verantwortung für die Leistungsbewertung ist rechtlich nicht delegierbar.