KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht

2. Datenschutzrecht

2.11. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte II

Zwei Dimensionen der dienstlichen Nutzung

Um die rechtliche Zulässigkeit der KI-Nutzung im Dienstalltag zu beurteilen, müssen Lehrkräfte zwei zentrale Aspekte gleichzeitig im Blick haben:

1. Art der Informationen

Unterscheidung nach dem Inhalt der Eingabe:

  • Personenbezogene Daten (pbD): Namen, Leistungsbewertungen, Verhaltensbeschreibungen oder Fotos von Schülerarbeiten.
  • Rein sachbezogene Inhalte: Unterrichtsentwürfe, Sachtexte für Arbeitsblätter oder allgemeine Orga-Mails.

2. Art des Zugangs

Unterscheidung nach dem rechtlichen Rahmen:

  • Offizielle Plattformen: Durch Schule, Träger oder Land bereitgestellt (inkl. geprüftem AVV).
  • Private Plattformen: Eigenständige Registrierung (egal ob gratis, bezahlt oder ohne Login). Hier fehlt die dienstliche Absicherung.

Übersicht der Kombinationsmöglichkeiten:

💡 Die detaillierte Erklärung der einzelnen Felder dieser Übersicht findet sich auf den folgenden Seiten.