KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
2. Datenschutzrecht
2.16. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte VII
✍️ Handschriften in der KI
Darf ich das Foto eines handschriftlichen Aufsatzes hochladen? KI-Systeme entziffern Handschriften heute oft besser als Menschen. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Beispiel: KI-gestützte Handschrifterkennung

Erkennung ohne Identifikation
KI-Systeme nutzen statistische Wahrscheinlichkeiten, um Wörter zu "erraten". Wichtig zu wissen:
- Die KI erkennt Inhalte, identifiziert aber nicht das Schriftbild als Personenkennzeichen.
- Es fehlen Vergleichsdaten im Netz: Da Schüler kaum Handschriftproben online stellen, ist ein Abgleich für den KI-Anbieter unmöglich.
- Ergebnis: Das Risiko einer Reidentifikation allein über das Schriftbild ist äußerst gering.
⚖️ Die rechtliche Einordnung
Trotz der technischen Entwarnung bleibt die rechtliche Lage unverändert:
Keine Heilung durch Technik: Auch wenn der Upload eines handschriftlichen Schülertextes als Foto technisch "gefahrlos" erscheint, bleibt er formal unzulässig, wenn:
- eine private KI-App genutzt wird oder
- ein dienstlicher Chatbot (wie aktuell ais.chat) genutzt wird, der nicht explizit für personenbezogene Daten freigegeben ist.
⚠️ Wer Schülerarbeiten auf diesen Wegen verarbeitet, handelt entgegen der geltenden dienstrechtlichen Vorgaben.
Bildquelle: Verfasser