KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
2. Datenschutzrecht
2.15. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte VI
🤔 Ansichtssache?
"Wenn ich den Namen weglasse, bin ich doch auf der sicheren Seite, oder?"
Beim Umgang mit Schülertexten in KI-Systemen stellt sich für Lehrkräfte häufig die Frage, ob dieses so überhaupt zulässig ist? Wenn in einer KI-Plattform keine Eingabe von personenbezogenen Daten zugelassen ist, dann darf man entsprechend keine Texte dort eingeben, welche geeignet sind, den Urheber bzw. die Urheberin zu identifizieren, sei es über den Namen oder Inhalte des Textes. Das ist eigentlich jedem auf Anhieb klar. Doch wie verhält es sich rechtlich, wenn ein Schülertext, der keine identifizierenden Inhalte hat, ohne Namen an die KI übergeben wird? Ist man dann nicht auf der sicheren Seite?
1. Objektive SichtDie technische Anonymität Für den KI-Anbieter findet technisch gesehen keine Verarbeitung personenbezogener Daten statt. Da er nicht weiß, wer den Text schrieb, kann er ihn keiner identifizierbaren Person zuordnen. |
2. Subjektive SichtDer Kontextbezug der Lehrkraft Für die Lehrkraft bleibt es immer ein personenbezogenes Datum. Warum? Weil sie den Bezug zum Urheber jederzeit wieder herstellen kann (Reidentifikation durch Vorwissen). "Wer den Schlüssel zur De-Anonymisierung im Kopf hat, verarbeitet personenbezogene Daten." |
Was bedeutet das für den Schulalltag?
Das bloße Weglassen von Namen (Pseudonymisierung) erhöht die technische Sicherheit massiv, da der KI-Anbieter keine Identität erhält.
Der Vorgang bleibt eine dienstliche Verarbeitung. Da die Lehrkraft den Personenbezug im Kopf hat und die KI gezielt für die Bewertung oder Förderung dieses Schülers nutzt, lässt sich dieser rechtlich nicht "ausblenden".
⚠️ Ergebnis: Die Nutzung privater KI oder Plattformen ohne Freigabe für personenbezogene Daten (wie aktuell ais.chat) bleibt für diesen Zweck formal unzulässig – selbst wenn die Datenübertragung technisch sicher gestaltet wurde.
Quelle u.a.: Memorandum Einsatz von KI für die Leistungsbewertung (DKJS)