KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
3. KI-Verordnung
3.2. Grundlegendes
Die KI-Verordnung: Fokus auf Einsatzzweck & Risiko
Anders als die DS-GVO schaut die KI-Verordnung auf Risiken generell. In Risikokategorien unterteilt werden KI-Systeme hierbei nach ihrem Einsatzzweck. Maßgeblich für die Einteilung ist:
- Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintritt.
- Der Umfang des möglichen Schadens.
