KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
4. Urheberrecht
4.4. Kann man mit KI erstellte Inhalte Dritter ohne Bedenken für eigene Zwecke nutzen?
Stößt man im Internet auf mit KI erstellte Inhalte von Dritten, hängt die Nutzung für eigene Zwecke stark von der Kennzeichnung durch die veröffentlichende Person ab.
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Ausdrücklich als KI-generiert ausgewiesen
Ist der Inhalt mit einem Begleittext versehen, der ihn klar als KI-Produkt deklariert, kann man in den meisten Fällen von Gemeinfreiheit ausgehen.
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Als "KI-unterstützt" ausgewiesen
Hier muss man davon ausgehen, dass eine Nachbearbeitung stattgefunden hat. Die Person beansprucht möglicherweise ein Urheberrecht für sich.
VORSICHT BEI DER NUTZUNG
Lehrkräfte sollten KI-Inhalten, die sie nicht selbst erstellt haben, immer große Vorsicht walten lassen.
- Es ist nie auszuschließen, dass der Veröffentlichende ein Urheberrecht in Anspruch nehmen möchte.
- Ob ein solcher Anspruch rechtens ist, müsste im Streitfall ein Gericht klären.
- Um juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollte man im Zweifelsfall auf die Nutzung verzichten.