KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht

3. KI-Verordnung

3.13. Transparenzpflicht bei Unterrichtsmaterialien

Müssen auch mit KI erstellte Unterrichtsmaterialien als KI-generiert markiert werden? Die Antwort lautet — ja und nein.

Screenshots von Unterrichtsmaterialien des Verfassers mit teilweise oder ganz mittels KI erstellten Inhalten

Beispiele für Unterrichtsmaterialien mit KI-beteiligung.

🔴 Markierung ERFORDERLICH

Bilder, Töne und Videos mit Deepfake-Charakter müssen markiert werden:

  • Fotos in Arbeitsblättern.
  • Audiodateien (z. B. Hörverstehen).
  • KI-Erklärvideos.
Besonderheit: Die Markierung muss direkt beim Werk erfolgen (z. B. durch Ansage der Lehrkraft bei Audio oder Einblendung im Video).

🟢 KEINE Pflicht zur Markierung

Für rein textbasierte Materialien besteht in der Regel keine Pflicht:

  • Leseverstehenstexte & Aufgaben.
  • Zusammenfassungen & Glossare.
  • Muster-Klausuren.

Grund: Diese dienen der Unterrichtsgestaltung und stellen keine Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dar (Art. 50 Abs. 4 Nr. 2 KI-VO).

Pädagogische & rechtliche Hinweise

Verantwortung: Lehrkräfte sind (wie bisher) für die sachliche Korrektheit aller Inhalte verantwortlich. Eine pädagogisch motivierte Kennzeichnung kann dennoch sinnvoll sein.
Verkauf auf Portalen: Auch hier gelten die Regeln der KI-VO. Beachten Sie zusätzlich die AGB der jeweiligen Portale, die oft strengere Markierungspflichten vorschreiben.

Bildquelle: vom Verfasser erstellt, teils mit KI