KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
3. KI-Verordnung
3.13. Transparenzpflicht bei Unterrichtsmaterialien
Müssen auch mit KI erstellte Unterrichtsmaterialien als KI-generiert markiert werden? Die Antwort lautet — ja und nein.
Beispiele für Unterrichtsmaterialien mit KI-beteiligung.
🔴 Markierung ERFORDERLICH
Bilder, Töne und Videos mit Deepfake-Charakter müssen markiert werden:
- Fotos in Arbeitsblättern.
- Audiodateien (z. B. Hörverstehen).
- KI-Erklärvideos.
Besonderheit: Die Markierung muss direkt beim Werk erfolgen (z. B. durch Ansage der Lehrkraft bei Audio oder Einblendung im Video).
🟢 KEINE Pflicht zur Markierung
Für rein textbasierte Materialien besteht in der Regel keine Pflicht:
- Leseverstehenstexte & Aufgaben.
- Zusammenfassungen & Glossare.
- Muster-Klausuren.
Grund: Diese dienen der Unterrichtsgestaltung und stellen keine Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dar (Art. 50 Abs. 4 Nr. 2 KI-VO).
Pädagogische & rechtliche Hinweise
Verantwortung: Lehrkräfte sind (wie bisher) für die sachliche Korrektheit aller Inhalte verantwortlich. Eine pädagogisch motivierte Kennzeichnung kann dennoch sinnvoll sein.
Verkauf auf Portalen: Auch hier gelten die Regeln der KI-VO. Beachten Sie zusätzlich die AGB der jeweiligen Portale, die oft strengere Markierungspflichten vorschreiben.
Bildquelle: vom Verfasser erstellt, teils mit KI