KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht

2. Datenschutzrecht

2.4. Nutzung von KI-Systemen durch Schülerinnen und Schüler II

🚫 Kein KI-Training mit Schülerdaten!

Wenn Schülerinnen und Schüler mit KI-Systemen arbeiten, dürfen folgende Daten unter keinen Umständen zum Training der KI verwendet werden:

Eingegebene Inhalte: Alle Texte und Fragen in den Prompts.
Nutzerdaten: Namen, E-Mail-Adressen oder Account-Infos.
Metadaten der Nutzer: IP-Adressen, Browser-IDs, Gerätekennungen.
Medien-Metadaten: Standortdaten oder Kamerainfos in hochgeladenen Bildern/Dateien.
Training Illustration

Konsequenz für die Praxis:
Erfüllt eine Plattform diese Voraussetzungen nicht (d. h. sie nutzt Daten zum Training), darf sie nicht im Unterricht eingesetzt werden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn für diese spezifische Datennutzung eine explizite Rechtsgrundlage vorliegt.

Bildquellen: Bench Press by lastspark; Weight Training by nixart; Ai by Iconfly; Noun Project; CC BY 3.0