KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
3. KI-Verordnung
3.7. Wann gilt ein KI-System trotz seiner Funktionen nicht als Hochrisiko-KI-System?
Wann gilt ein System nicht als Hochrisiko?
Ein KI-System zur Aus- und Bewertung von Leistungsnachweisen fällt normalerweise in die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme. Dies gilt jedoch nicht, wenn das System zwar die gleichen Aufgaben erledigt, seine Arbeit jedoch:
- nur der Vorbereitung der Korrektur bzw. der Unterstützung dabei dient,
- seine Ausgaben keinen Einfluss auf die Entscheidung der Lehrkraft haben und
- die Endbewertung unabhängig und in alleiniger Verantwortung der Lehrkraft erfolgt.

Auch wenn ein KI-System nicht als Hochrisiko-KI-System genutzt wird, unterliegt die Schule weiterhin Verpflichtungen aus der KI-VO, die allerdings etwas geringer ausfallen.
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Hinweis: Auch die Nutzung eines KI-Systems, welches lediglich vorbereitende und unterstützende Funktionen bei der Leistungsbewertung hat, benötigt eine Rechtsgrundlage für die Nutzung.
Bildquelle: Risk by Kholifah; von Noun Project ; CC BY 3.0