KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht

3. KI-Verordnung

3.7. Wann gilt ein KI-System trotz seiner Funktionen nicht als Hochrisiko-KI-System?

Wann gilt ein System nicht als Hochrisiko?

Ein KI-System zur Aus- und Bewertung von Leistungsnachweisen fällt normalerweise in die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme. Dies gilt jedoch nicht, wenn das System zwar die gleichen Aufgaben erledigt, seine Arbeit jedoch:

  • nur der Vorbereitung der Korrektur bzw. der Unterstützung dabei dient,
  • seine Ausgaben keinen Einfluss auf die Entscheidung der Lehrkraft haben und
  • die Endbewertung unabhängig und in alleiniger Verantwortung der Lehrkraft erfolgt.
Risiko-Indikator

Auch wenn ein KI-System nicht als Hochrisiko-KI-System genutzt wird, unterliegt die Schule weiterhin Verpflichtungen aus der KI-VO, die allerdings etwas geringer ausfallen.

💡

Hinweis: Auch die Nutzung eines KI-Systems, welches lediglich vorbereitende und unterstützende Funktionen bei der Leistungsbewertung hat, benötigt eine Rechtsgrundlage für die Nutzung.

Bildquelle: Risk by Kholifah; von Noun Project ; CC BY 3.0