KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
3. KI-Verordnung
3.6. Zu beachtende Vorgaben
Pflichten beim Einsatz von Hochrisiko-KI
KI-Systeme zur Bewertung von Lernergebnissen oder zur Steuerung von Lernprozessen dürfen nur unter strengen Auflagen eingesetzt werden. Die Schule tritt hier in der Rolle des Betreibers auf.
1. Voraussetzungen an das System
🇪🇺
CE-Kennzeichen
CE-Kennzeichen
📄
EU-Konformitätserklärung
EU-Konformitätserklärung
💻
Eintrag EU-KI-Datenbank
Eintrag EU-KI-Datenbank

🔐 Zusätzliche DS-GVO Anforderungen
Da stets personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss die Schule zusätzlich sicherstellen:
| Vertrag: Abschluss eines AV-Vertrags mit dem Anbieter. |
| Sicherheit: Einhaltung der Rechenschaftspflicht und Datensicherheit (Art. 5 & 32). |
| Rechte: Wahrung aller Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung etc.). |
| Art. 22: Keine Unterwerfung unter ausschließlich automatisierte Entscheidungen. |
| Rechtsgrundlage: Vorliegen einer gesetzlichen Basis im Schulrecht (oder Einwilligung). |
Bildquelle: Checklist by Vectorstall; Noun Project; CC BY 3.0