KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht

2. Datenschutzrecht

2.10. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte I

Lehrkräfte haben das Potenzial generativer Sprachmodelle (LLM) früh erkannt. Da schulische Lösungen anfangs fehlten, etablierten sich oft private Zugänge zu ChatGPT, Gemini & Co. – teils aus Neugier, teils aufgrund des (noch) größeren Funktionsumfangs der US-Originale gegenüber ersten Schullösungen.

Automation Illustration

Vom Arbeitsblatt zur Leistungsbewertung

Die Nutzung entwickelt sich bei Lehrkräften meist in drei Stufen:

Stufe 1: Unterrichtsvorbereitung
Erstellung von Arbeitsmaterialien, Planung von Reihen, Vereinfachung organisatorischer Aufgaben (Elternbriefe etc.).
Stufe 2: Feedback & Analyse
Eingabe von Schülertexten, um mithilfe von KI individuelles Feedback auf Basis vorgegebener Kriterien zu generieren.
Stufe 3: Leistungsnachweise
Hochladen von Fotos handschriftlicher Schülerarbeiten via Smartphone-App zur direkten Aus- und Bewertung.

Der kritische Blick

Neben der systemischen Unzuverlässigkeit (KI-Fehler bei der Textanalyse) steht eine zentrale juristische Hürde im Raum:

Wie steht es um die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung im Dienstalltag?

Bildquelle: Automation by Ochtavia Asmieza Rizita; Noun Project; CC BY 3.0