KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
2. Datenschutzrecht
2.10. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte I
Lehrkräfte haben das Potenzial generativer Sprachmodelle (LLM) früh erkannt. Da schulische Lösungen anfangs fehlten, etablierten sich oft private Zugänge zu ChatGPT, Gemini & Co. – teils aus Neugier, teils aufgrund des (noch) größeren Funktionsumfangs der US-Originale gegenüber ersten Schullösungen.

Vom Arbeitsblatt zur Leistungsbewertung
Die Nutzung entwickelt sich bei Lehrkräften meist in drei Stufen:
| Stufe 1: Unterrichtsvorbereitung Erstellung von Arbeitsmaterialien, Planung von Reihen, Vereinfachung organisatorischer Aufgaben (Elternbriefe etc.). |
| Stufe 2: Feedback & Analyse Eingabe von Schülertexten, um mithilfe von KI individuelles Feedback auf Basis vorgegebener Kriterien zu generieren. |
| Stufe 3: Leistungsnachweise Hochladen von Fotos handschriftlicher Schülerarbeiten via Smartphone-App zur direkten Aus- und Bewertung. |
Der kritische Blick
Neben der systemischen Unzuverlässigkeit (KI-Fehler bei der Textanalyse) steht eine zentrale juristische Hürde im Raum:
Wie steht es um die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung im Dienstalltag?
Bildquelle: Automation by Ochtavia Asmieza Rizita; Noun Project; CC BY 3.0