KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
2. Datenschutzrecht
2.5. Nutzung von KI-Systemen durch Schülerinnen und Schüler III
Schülerinnen und Schüler dürfen niemals persönliche Informationen von
-
sich selbst oder
-
anderen ihnen bekannten Personen
als Bestandteil von Prompts in ein KI-System oder eine KI-gestützte Plattform eingeben.

Eine Ausnahme von dieser Vorgabe ist nur möglich, wenn in der Plattform die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausdrücklich zugelassen ist.
Bildquelle: Personal Information by Amethyst Studio; Noun Project; CC BY 3.0