KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
3. KI-Verordnung
3.4. 4 Kategorien von Hochrisiko-KI-Systemen im Bildungsbereich
Die 4 Kategorien der Hochrisiko-KI
Gemäß Erwägungsgrund 56 der KI-VO gelten Systeme als "Hochrisiko", wenn sie bestimmungsgemäß* für folgende Zwecke eingesetzt werden:
Steuerung des Zugangs zu Schulen oder Einteilung in Bildungseinrichtungen und Programme.
Bewertung von Lernergebnissen mit Einfluss auf Noten, Abschlüsse oder andere bildungsrelevante Entscheidungen.
Entscheidungen über Bildungsniveau, Bildungswege, Einstufungen oder Übergänge.
Überwachung von Prüflingen auf unzulässige Handlungen (Täuschungsversuche).
* Was bedeutet „bestimmungsgemäß“?
Das meint Systeme, die speziell für diese Bildungszwecke entwickelt wurden. Ein allgemeiner Chatbot (wie ChatGPT), den eine Lehrkraft privat nutzt, ist kein solches System. Wird er jedoch als Bestandteil eines Systems zur Leistungsbewertung, Schulplatzvergabe oder Einstufung eingesetzt, kann das Gesamtsystem als Hochrisiko-KI einzustufen sein.