KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
2. Datenschutzrecht
2.7. Nutzung von KI-Systemen durch Schülerinnen und Schüler V
📜 Empfehlung einer Aufsichtsbehörde
Nach einer Empfehlung der Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg sollten Lehrkräfte bei der Nutzung von KI-Plattformen in der Lage sein, die Interaktion ihrer Schülerinnen und Schüler nachträglich stichprobenartig zu kontrollieren.
Ziel: Verhinderung von Missbrauch und riskanter Nutzung.

Option A: Kommerzielle Schul-KIAnbieter wie fobizz, SchulKI, Paddy, FellowFish, ... haben dies technisch gelöst:
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Option B: Landeslösung ais.chatHier gibt es aktuell keine integrierte Kontrollfunktion:
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Pädagogischer Hinweis: Die stichprobenartige Kontrolle dient der Sicherheit im Rahmen der Aufsichtspflicht. In personalisierten Umgebungen (ohne Pseudonymisierung) wäre ein solcher Einblick datenschutzrechtlich deutlich strenger zu bewerten.
Bildquellen: Insight by Haris Awan; Noun Project; CC BY 3.0; ais.chat Logo nachempfunden.
