KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
4. Urheberrecht
4.1. Dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte in einen Prompt eingegeben werden?
Bei der Frage, welche Inhalte in einen Prompt eingegeben werden dürfen, ist entscheidend, wer der Urheber ist.
✅ Fall 1: Der Nutzer ist selbst der Urheber
In diesem Fall gibt es keine urheberrechtlichen Bedenken. Der Nutzer entscheidet selbst über die Verwendung seiner Inhalte.
- Bei offiziellen schulischen KI-Plattformen werden Inhalte nicht zum Training der Modelle verwendet.
- Bei privaten/kostenlosen Plattformen können Eingaben hingegen oft zum Training genutzt werden.
⚠️ Fall 2: Das Urheberrecht liegt bei Dritten
Hier ist Vorsicht geboten. Die Zulässigkeit hängt stark von der Quelle und der Lizenz ab:
Die Eingabe in KI-Systeme stellt eine Vervielfältigung dar, die nicht durch den Fotokopiervertrag abgedeckt und somit gesetzlich untersagt ist.
Nutzen Sie stattdessen die geschlossenen KI-Anwendungen der jeweiligen Verlage.
🔗 Info: Verband Bildungsmedien
Diese dürfen nicht einfach kopiert und in einen Prompt eingefügt werden. Dies kann urheberrechtlich problematisch sein und gegen Nutzungsbedingungen verstoßen.
Diese Inhalte können grundsätzlich in KI-Plattformen genutzt werden.
Ausnahme: "Share Alike" (SA), falls der Urheber eine KI-Nutzung darin explizit ausschließt.
Websites, PDFs oder Mediendateien können KI-Systemen als Grundlage zugeführt werden (z. B. via Link oder kurze Auszüge).