Bei Neubesetzung von Digitalisierungsbeauftragten durch die verantwortliche Schulleitung, muss die entsprechende Lehrkraft selbstständig eine Qualifizierungsmaßnahme aus dem Fortbildungskatalog der Lehrerfortbildung besuchen. Dabei gilt:
- Entsprechend des Erlasses ist die Qualifizierung für Digitalisierungsbeauftragte verpflichtend
- Grundsätzlich soll eine Qualifizierungsmaßnahme für die entsprechende Region ausgewählt werden
- Die Qualifizierungsmaßnahme wird von der Lehrerfortbildung der BRA durchgeführt
- Die Termine für Qualifizierungsmaßnahmen sind im Katalog der Lehrerfortbildung der BRA zu finden: https://www.lfb.nrw.de/bra/101227