Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
1. Grundlagen
Eine Schulhomepage ist der öffentliche Internetauftritt einer Schule. Die über die Schulhomepage eingestellten Inhalte, Texte, Fotos, Videos, Tonaufnahmen, PDFs, Dokumente, Animationen und weitere sind so für jeden Besucher der Seite einsehbar. Das Urheberrecht spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn:
- jede Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet erfordert eine separate Erlaubnis des Urhebers,
- auch scheinbar harmlose Handlungen, wie das Veröffentlichen von Schülerarbeiten oder Unterrichtsmaterialien, kann urheberrechtliche Konsequenzen haben,
- die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken ohne Erlaubnis stellt eine Urheberrechtsverletzung dar,
- Schulen bzw. das Land haftet für Urheberrechtsverletzungen von Lehrkräften im schulischen Kontext,
- die Annahme "Einmal im Netz – immer im Netz" ist rechtlich nicht haltbar. Auch wenn ein Werk bereits online verfügbar ist, darf es nicht ohne Weiteres auf der Schulhomepage verwendet werden.
- Urheberrechtsverletzungen können zu Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen, in erster Linie für das Land, in zweiter Linie aber auch für die Schulen selbst.
Es ist daher für Schulen unerlässlich, dass sie die Spielregeln des Urheberrechts kennen und korrekt bei der Gestaltung und Pflege ihrer Homepage anwenden. Schulen sollten hier besondere Sorgfalt walten lassen und sicherstellen, dass alle verwendeten Inhalte entweder selbst erstellt, frei verfügbar oder die entsprechenden Erlaubnisse eingeholt bzw. die Inhalte ordnungsgemäß lizenziert sind.