1. Grundlagen

Eine Schulhomepage ist der öffentliche Internetauftritt einer Schule. Die über die Schulhomepage eingestellten Inhalte, Texte, Fotos, Videos, Tonaufnahmen, PDFs, Dokumente, Animationen und weitere sind so für jeden Besucher der Seite einsehbar. Das Urheberrecht spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn:

  • jede Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet erfordert eine separate Erlaubnis des Urhebers,
  • auch scheinbar harmlose Handlungen, wie das Veröffentlichen von Schülerarbeiten oder Unterrichtsmaterialien, kann urheberrechtliche Konsequenzen haben,
  • die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken ohne Erlaubnis stellt eine Urheberrechtsverletzung dar,
  • Schulen bzw. das Land haftet für Urheberrechtsverletzungen von Lehrkräften im schulischen Kontext,
  • die Annahme "Einmal im Netz – immer im Netz" ist rechtlich nicht haltbar. Auch wenn ein Werk bereits online verfügbar ist, darf es nicht ohne Weiteres auf der Schulhomepage verwendet werden.
  • Urheberrechtsverletzungen können zu Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen, in erster Linie für das Land, in zweiter Linie aber auch für die Schulen selbst.

Es ist daher für Schulen unerlässlich, dass sie die Spielregeln des Urheberrechts kennen und korrekt bei der Gestaltung und Pflege ihrer Homepage anwenden. Schulen sollten hier besondere Sorgfalt walten lassen und sicherstellen, dass alle verwendeten Inhalte entweder selbst erstellt, frei verfügbar oder die entsprechenden Erlaubnisse eingeholt bzw. die Inhalte ordnungsgemäß lizenziert sind.