Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
6. FAQ
6.5. Selbst verfasste Zeitungsartikel
Bei wem liegt das Urheberrecht für selbst verfassten Zeitungsartikel?
Wenn die Schule selbst Berichte für eine Zeitung verfasst und die Zeitung nimmt diese an und veröffentlicht sie, dann kann die Schule diese Berichte bzw. Zeitungsartikel ohne Probleme in die Schulhomepage aufnehmen, zumindest den Text. Das geht, da die Schule bzw. eine an der Schule tätige Person Urheber des Textes ist. Auch wenn die Redaktion der Zeitung den Artikel gekürzt hat, kann die Schule den Text in der verkürzten Form auf die Schulhomepage setzen.
Anders ist der Fall, wenn die Zeitung den Artikel so deutlich überarbeitet, dass sich der Originaltext allenfalls noch erahnen lässt oder auf der Grundlage der Inhalte einen komplett neuen Artikel verfasst. Dann liegt das Urheberrecht für den Beitrag bei der Zeitung. Sind Änderungen am Text nur unwesentlich, verbleibt das Urheberrecht bei der Schule (§3 UrhG.).
Was zu Texten gesagt wurde, gilt auch, wenn die Schule der Zeitung Fotos für die Veröffentlichung übermittelt hat.