1. Grundlagen

1.7. Zitate

Eine Möglichkeit, Teile von Werken, welche dem Urheberrecht unterliegen, auch ohne Erlaubnis des Urhebers in die Schulhomepage einzubinden, biete sich über das Zitat gem. § 51 UrhG an.

Das Urheberrecht kennt:

  • Text-Zitate, 
  • Audio-Zitate, 
  • Film-Zitate
  • Bild-Zitate

Entscheidend ist dabei jedoch der hervorgehobene Teil aus dem Gesetzestext:

"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

Das heißt, es muss immer einen Kontext geben, in welchem zitiert wird, aus dem sich der besondere Zweck ergibt.

Unverzichtbar ist immer die Angabe der Quelle des Zitats gem. § 63 Satz 1 UrhG. Ohne Quellenangabe ist das Zitat kein solches und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

Quellen: