Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
1. Grundlagen
1.7. Zitate
Eine Möglichkeit, Teile von Werken, welche dem Urheberrecht unterliegen, auch ohne Erlaubnis des Urhebers in die Schulhomepage einzubinden, biete sich über das Zitat gem. § 51 UrhG an.
Das Urheberrecht kennt:
- Text-Zitate,
- Audio-Zitate,
- Film-Zitate
- Bild-Zitate
Entscheidend ist dabei jedoch der hervorgehobene Teil aus dem Gesetzestext:
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."
Das heißt, es muss immer einen Kontext geben, in welchem zitiert wird, aus dem sich der besondere Zweck ergibt.
Unverzichtbar ist immer die Angabe der Quelle des Zitats gem. § 63 Satz 1 UrhG. Ohne Quellenangabe ist das Zitat kein solches und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Quellen: