Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
1. Grundlagen
1.2. Unter welchen Voraussetzungen können urheberrechtliche geschützte Werke genutzt werden?
Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf der Schulhomepage setzt voraus, dass der Ersteller der Homepage selbst Urheber ist oder bei fremden Werken über die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers verfügt.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte können auf einer Schulhomepage genutzt werden, wenn
- die Schule selbst Urheber der Inhalte ist. Das ist der Fall, wenn die Schule Texte selbst verfasst, Bilder, Video- und Tonaufnahmen selbst angefertigt, Code selbst programmiert, ein PDF selbst erstellt hat usw.
- die Schule eine Erlaubnis des Urhebers zur Nutzung auf der Schulhomepage eingeholt hat
- die Inhalte mit einer Creative Commons Lizenz versehen sind und eine Nachnutzung wie von der Schule beabsichtigt zulassen.