Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
6. FAQ
6.10. Allgemeine Urheberrechtshinweise
Muss die Schule neben der Datenschutzerklärung auch Hinweise zum Urheberrecht auf der Schulhomepage haben?
Urheberrechtshinweise sind auf Websites rechtlich nicht zwingend erforderlich, da das Urheberrecht automatisch gilt (§ 1 UrhG). Allerdings können solche Hinweise aus folgenden Gründen sinnvoll sein:
- Information für Besucher: Sie zeigen den Besuchern, dass die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, und fördern ein besseres Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Präventive Maßnahme gegen Rechtsverletzungen: Ein allgemeiner Hinweis kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden, und signalisiert, dass die Rechte an den Inhalten der Website ernst genommen werden.
Es ist daher empfehlenswert, auf der Schulhomepage einen Hinweis zu ergänzen, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet werden und dass nähere Informationen – wie Angaben zu den Urhebern und den genutzten Lizenzen – bei den jeweiligen Inhalten zu finden sind.