4. Stolperfallen

4.6. Logos oder Markenzeichen

Ähnlich Fotos, Grafiken und Animationen genießen auch Logos und Markenzeichen rechtlichen Schutz. Sie sind in der Regel urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützt. Die Verwendung von Abbildungen dieser Kategorie auf der Schulhomepage setzt ebenfalls eine Erlaubnis durch den Eigentümer voraus. 

Um Rechtsverletzungen zu vermeiden, sollten Schulen:

  • Die Erlaubnis des Markeninhabers einholen, bevor Sie ein Logo verwenden.
  • Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Unternehmen für ihre Logos beachten, die oft auf deren Websites zu finden sind.

Quellen: