Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
4. Stolperfallen
4.7. Screenshots
Die Veröffentlichung von Screenshots von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist nur mit Erlaubnis des Rechteinhabers möglich. Das Urheberrecht gilt also auch, wenn man den Zeitungsartikel über die Schule als Bild aus einem Screenshot in die Schulhomepage setzt.
Ein einzelnes Bild aus einem Screenshot aus einem Fernsehbericht über die Schule in der Mediathek eines TV Senders könnte hingegen bei einer Veröffentlichung im passenden Kontext durch das Zitatrecht gedeckt sein. Die entsprechenden Regeln beim Zitieren sind dann zu beachten.
Bildquelle: Screenshot by Adrien Coquet, Noun Project, CC BY 3.0: