4. Stolperfallen

4.4. Erlaubnis für den Zeitungsartikel

Eine Schule hat in ihrer Sammlung einen alten Zeitungsartikel über das 10 jährige Jubiläum der Schule. Die Zeitung gibt es schon nicht mehr aber man weiß, wer den Beitrag damals verfasst hat und fragt die Person, ob man den alten Beitrag auf der Schulhomepage aus Anlass des 50 jährigen Schulgeburtstages veröffentlichen darf. Man bekommt die Erlaubnis. 
Den alten Artikel fotografiert man ab und stellt das Foto in die Schulhompage ein. Mit dabei ist ein Foto, welches mitten im Artikel eingebunden ist. Fotograf war, wie der Artikel vermerkt, eine andere Person, nicht der Autor.

Durch die Veröffentlichung des Fotos mit dem Artikel hat die Schule möglicherweise einen Urheberrechtsverstoß begangen, sofern sie die Erlaubnis des Fotografen nicht auch eingeholt hat.