Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
4. Stolperfallen
4.4. Erlaubnis für den Zeitungsartikel
Eine Schule hat in ihrer Sammlung einen alten Zeitungsartikel über das 10 jährige Jubiläum der Schule. Die Zeitung gibt es schon nicht mehr aber man weiß, wer den Beitrag damals verfasst hat und fragt die Person, ob man den alten Beitrag auf der Schulhomepage aus Anlass des 50 jährigen Schulgeburtstages veröffentlichen darf. Man bekommt die Erlaubnis.
Den alten Artikel fotografiert man ab und stellt das Foto in die Schulhompage ein. Mit dabei ist ein Foto, welches mitten im Artikel eingebunden ist. Fotograf war, wie der Artikel vermerkt, eine andere Person, nicht der Autor.
Durch die Veröffentlichung des Fotos mit dem Artikel hat die Schule möglicherweise einen Urheberrechtsverstoß begangen, sofern sie die Erlaubnis des Fotografen nicht auch eingeholt hat.
Den alten Artikel fotografiert man ab und stellt das Foto in die Schulhompage ein. Mit dabei ist ein Foto, welches mitten im Artikel eingebunden ist. Fotograf war, wie der Artikel vermerkt, eine andere Person, nicht der Autor.
Durch die Veröffentlichung des Fotos mit dem Artikel hat die Schule möglicherweise einen Urheberrechtsverstoß begangen, sofern sie die Erlaubnis des Fotografen nicht auch eingeholt hat.