Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
6. FAQ
6.11. Fotos vom Berufsfotografen
Kann man von einem Berufsfotografen erstellte Aufnahmen wie Klassen- und Kollegiumsfotos auf der Schulhomepage nutzen?
Die Schule darf Klassenfotos und Fotos des Kollegiums auf ihrer Schulhomepage veröffentlichen, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört neben den datenschutzrechtlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen eine vertragliche Klärung der Nutzungsrechte an den Fotos.
Berufsfotografen besitzen das Urheberrecht an ihren Werken. Damit die Schule die Fotos auf ihrer Website veröffentlichen darf, muss sie vom Fotografen die entsprechenden Nutzungsrechte einholen. Dies sollte idealerweise schriftlich im Rahmen eines Vertrags geregelt werden, der den Umfang und die Dauer der Nutzung festlegt.