Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
6. FAQ
6.4. Haftungsfrage
Wer haftet bei Urheberrechtsverstößen?
Begeht eine Schule eine Urheberrechtsverletzung, etwa durch Veröffentlichung eines Bildes oder Textes ohne Erlaubnis des Urhebers, durch fehlende, falsche oder unvollständige Urheberrechtsangaben, so ist zunächst das Land Beklagter. Als solcher haftet es auch für etwaige Schadensforderungen.
Das Land kann sich jedoch schadlos halten bei den Verursachern des Schadens, hier der Person, welche die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Faktoren wie Vorsatz, Fahrlässigkeit und die Schwere des Verstoßes spielen dann eine Rolle bei der Frage, ob und in welchem Umfang ein Regress möglich ist.