Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
5. Glossar
5.4. Markenrecht
In seinen Auswirkungen mit Blick auf die Nutzung von markenrechtlich geschützten Inhalten wie Logos, Markenzeichen, Slogans usw. ist das Markenrecht vergleichbar dem Urheberrecht. Ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist eine Nutzung auf der Schulhomepage nicht erlaubt.
Ein wichtiger Unterschied zum Urheberrecht ist, dass das Markenrecht nur wirksam ist, wenn ein Markenrecht für ein Logo, Markenzeichen, Slogan, usw. angemeldet wurde.
Quellen: