Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
4. Stolperfallen
4.1. Share Alike - Bedingungen der Nachnutzung
Bei den meisten Werken gibt es keine besonderen Angaben zu den Bedingungen der Nachnutzung. Einige Urheber geben jedoch Bedingungen vor.
Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10) entschieden, dass die Verletzung einer Creative Commons Lizenz eine Urheberrechtsverletzung darstellt. In diesem Fall ging es um ein Foto von Thilo Sarrazin, das unter der Creative Commons Lizenz "Attribution Share Alike 3.0 Unported" veröffentlicht wurde. Die Beklagte hatte das Bild verwendet, ohne auf den Urheber hinzuweisen und die Lizenzbedingungen beizufügen, wie es die Share-Alike-Bedingung erfordert.
Das Gericht entschied, dass die Beklagte durch die Nichtbeachtung der Lizenzbedingungen kein Nutzungsrecht erworben hatte und somit eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Dies war die erste gerichtliche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz in Deutschland.
Dieser Fall unterstreicht die rechtliche Verbindlichkeit von Creative Commons Lizenzen und zeigt, dass die Nichteinhaltung der Share-Alike-Bedingungen ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben kann.
Quellen:
- https://www.it-recht-kanzlei.de/Creative-Commens-Urheberrecht-Lizenz.html
- https://www.fachanwalt.de/magazin/urheberrecht/urheberrechtsverletzung
- https://www.zdnet.de/41555344/verstoss-gegen-die-creative-commons-lizenz-ist-urheberrechtsverletzung/
- https://www.anwalt24.de/fachartikel/geistiges-eigentum-und-urheberrecht/14140
- https://www.offenenetze.de/2011/07/28/erste-gerichtliche-entscheidung-zu-creative-commons-lizenzen-lg-berlin-beschl-v-8-10-2010-16-o-45810/
- https://www.exali.de/Info-Base/fedex-cc
- https://kanzleikompa.de/2018/04/23/0-e-x-0-e-0-e-olg-koeln-kein-schadensersatz-fuer-verstoss-gegen-kostenlose-creative-commons-lizenz-fuer-thomas-wolf-tw-photomedia/