Infokurs: Schulhomepage (Nutzungsrechte)
Dieser Kurs vermittelt Schulen, wie Urheberrechtsverletzungen auf der Schulhomepage vermieden werden können. Lehrkräfte und Schulverantwortliche lernen:
- welche Inhalte bedenkenlos genutzt werden dürfen,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verwenden,
- wie Creative-Commons-Lizenzen korrekt angewendet werden und
- welche Werke durch das Zitatrecht eingebunden werden können.
Darüber hinaus erfahren die Teilnehmenden, wie alternative Inhalte zu geschützten Werken gefunden und genutzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Schulen dabei zu unterstützen, potenziell urheberrechtlich problematische Inhalte auf ihrer Homepage zu erkennen und zu prüfen. Das Ziel des Kurses ist es, die Grundlagen des Urheberrechts verständlich zu vermitteln, damit Schulhomepages frei von rechtlichen Risiken bleiben.
5. Glossar
5.3. Werk
Im Kontext des Urheberrechts bezeichnet der Begriff "Werk" eine geistige Schöpfung, die eine persönliche, kreative Leistung darstellt. Gemäß § 2 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) umfasst dies insbesondere:
- Literarische Werke (z.B. Bücher, Artikel, Gedichte)
- Musikalische Werke
- Werke der bildenden Künste (z.B. Gemälde, Skulpturen)
- Fotografien und Filme
- Wissenschaftliche und technische Darstellungen (z.B. Zeichnungen, Pläne)
- Computerprogramme
Wichtige Merkmale eines "Werks" im urheberrechtlichen Sinne sind:
- Es muss eine wahrnehmbare Form haben
- Es muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen
- Es spiegelt die Persönlichkeit des Schöpfers wider
- Es ist originell und individuell gestaltet
Der Werkbegriff ist bewusst weit gefasst, um verschiedene Arten kreativer Leistungen zu schützen. Auch neue Formen künstlerischen Ausdrucks können darunter fallen, solange sie die Kriterien eines Werkes erfüllen.