KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
Ziel dieses Kurses ist es, einen grundlegenden Überblick über alle wichtigen Fragen zum Einsatz von KI in der Schule, sowohl in der Hand von Lehrkräften als auch bei der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit Blick auf Datenschutz, die KI-Verordnung und Urheberrecht zu geben.
3. KI-Verordnung
3.16. KI und Recht in der Praxis III
Praxisbeispiel Bayern: Der Schulversuch „proof“
Während NRW und BW allgemeine Rahmenbedingungen setzen, erprobt Bayern mit dem Projekt „proof – Prozessorganisation und Feedback“ ganz gezielt die KI-gestützte Korrektur von Schülerarbeiten.
Das Ziel: Entlastung bei Routineaufgaben
In der Laufzeit von 2024 bis 2027 wird an insgesamt 16 Modellschulen untersucht, wie KI-Plattformen Lehrkräfte bei der Korrektur von digital verfassten Leistungsnachweisen unterstützen können.
Die "Rote Linie" der DS-GVO (Art. 22)
Der Schulversuch muss eine zentrale Hürde beachten: Das Verbot einer ausschließlich automatisierten Entscheidung. In der Praxis bedeutet dies:
| ❌ Nicht zulässig Automatisierte Notenermittlung und ungeprüfte Übernahme in das Notenprogramm. | ✅ Erlaubt im Pilotprojekt Einsatz der KI als Vorkorrektur zur Beurteilung der sprachlichen und inhaltlichen Richtigkeit. |
Eckpunkte der Umsetzung (gemäß BayMBl. 2024 Nr. 439)
- Wissenschaftliche Begleitung: Der Versuch evaluiert die Auswirkungen auf die Korrekturqualität und die tatsächliche Zeitersparnis.
- Datenschutz durch Technik: Es werden spezialisierte Plattformen genutzt, die den strengen Anforderungen an die Verarbeitung von Schülerdaten genügen.
- Mensch-in-der-Schleife: Die abschließende Bewertung und Notenfestlegung bleibt zwingend bei der verantwortlichen Lehrkraft.