2. Datenschutzrecht

2.14. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte V

Bewertung von Leistungsnachweisen

Die Notenfindung ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie unterliegt strengen Anforderungen an Objektivität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Der Spielraum für KI ist hier minimal.

👤 Private KI-Plattformen

Die Eingabe von Klausuren, Tests, Hausarbeiten oder digitalen Artefakten (Audio/Video) in private KI-Systeme ist strikt untersagt.

🏛️ Schulische KI-Plattformen (Dienstliche Nutzung)

1. Die Grundvoraussetzung
Die Plattform muss explizit für die Verarbeitung von Leistungsdaten freigegeben sein. Fehlt diese Freigabe, ist die Nutzung unzulässig.
2. Verbot der automatisierten Entscheidung
Selbst bei einer freigegebenen Plattform darf die KI niemals allein über eine Note entscheiden.
  • Art. 22 DS-GVO: Schützt Schülerinnen und Schüler vor automatisierten Einzelfallentscheidungen.
  • KI-Verordnung (EU AI Act): KI im Bildungswesen gilt oft als Hochrisiko-System.

Die abschließende Bewertungsverantwortung muss zwingend beim Menschen (der Lehrkraft) bleiben.

3. Unterstützende Analyse
Zulässig ist (sofern Punkt 1 erfüllt ist) lediglich die Nutzung als Hilfsmittel. Die Ergebnisse müssen fachlich geprüft und in ein eigenes Gesamturteil überführt werden.
Merke: Die KI darf - sofern personenbezogene Daten erlaubt sind - korrigieren helfen, aber die Lehrkraft gibt die Note.