KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
Ziel dieses Kurses ist es, einen grundlegenden Überblick über alle wichtigen Fragen zum Einsatz von KI in der Schule, sowohl in der Hand von Lehrkräften als auch bei der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit Blick auf Datenschutz, die KI-Verordnung und Urheberrecht zu geben.
2. Datenschutzrecht
2.16. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte VII
✍️ Handschriften in der KI
Darf ich das Foto eines handschriftlichen Aufsatzes hochladen? KI-Systeme entziffern Handschriften heute oft besser als Menschen. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Beispiel: KI-gestützte Handschrifterkennung

Erkennung ohne Identifikation
KI-Systeme nutzen statistische Wahrscheinlichkeiten, um Wörter zu "erraten". Wichtig zu wissen:
- Die KI erkennt Inhalte, identifiziert aber nicht das Schriftbild als Personenkennzeichen.
- Es fehlen Vergleichsdaten im Netz: Da Schüler kaum Handschriftproben online stellen, ist ein Abgleich für den KI-Anbieter unmöglich.
- Ergebnis: Das Risiko einer Reidentifikation allein über das Schriftbild ist äußerst gering.
⚖️ Die rechtliche Einordnung
Trotz der technischen Entwarnung bleibt die rechtliche Lage unverändert:
Keine Heilung durch Technik: Auch wenn der Upload eines handschriftlichen Schülertextes als Foto technisch "gefahrlos" erscheint, bleibt er formal unzulässig, wenn:
- eine private KI-App genutzt wird oder
- ein dienstlicher Chatbot (wie aktuell ais.chat) genutzt wird, der nicht explizit für personenbezogene Daten freigegeben ist.
⚠️ Wer Schülerarbeiten auf diesen Wegen verarbeitet, handelt entgegen der geltenden dienstrechtlichen Vorgaben.
Bildquelle: Verfasser