2. Datenschutzrecht

2.16. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte VII

✍️ Handschriften in der KI

Darf ich das Foto eines handschriftlichen Aufsatzes hochladen? KI-Systeme entziffern Handschriften heute oft besser als Menschen. Doch wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Beispiel: KI-gestützte Handschrifterkennung

Handschriftprobe Analyse

Erkennung ohne Identifikation

KI-Systeme nutzen statistische Wahrscheinlichkeiten, um Wörter zu "erraten". Wichtig zu wissen:

  • Die KI erkennt Inhalte, identifiziert aber nicht das Schriftbild als Personenkennzeichen.
  • Es fehlen Vergleichsdaten im Netz: Da Schüler kaum Handschriftproben online stellen, ist ein Abgleich für den KI-Anbieter unmöglich.
  • Ergebnis: Das Risiko einer Reidentifikation allein über das Schriftbild ist äußerst gering.

⚖️ Die rechtliche Einordnung

Trotz der technischen Entwarnung bleibt die rechtliche Lage unverändert:

Keine Heilung durch Technik: Auch wenn der Upload eines handschriftlichen Schülertextes als Foto technisch "gefahrlos" erscheint, bleibt er formal unzulässig, wenn:

  • eine private KI-App genutzt wird oder
  • ein dienstlicher Chatbot (wie aktuell ais.chat) genutzt wird, der nicht explizit für personenbezogene Daten freigegeben ist.

⚠️ Wer Schülerarbeiten auf diesen Wegen verarbeitet, handelt entgegen der geltenden dienstrechtlichen Vorgaben.

Bildquelle: Verfasser