KI - Datenschutz & KI-Verordnung & Urheberrecht
Ziel dieses Kurses ist es, einen grundlegenden Überblick über alle wichtigen Fragen zum Einsatz von KI in der Schule, sowohl in der Hand von Lehrkräften als auch bei der Nutzung durch Schülerinnen und Schüler mit Blick auf Datenschutz, die KI-Verordnung und Urheberrecht zu geben.
2. Datenschutzrecht
2.13. Nutzung von KI-Systemen durch Lehrkräfte IV

KI-Feedback zu Schülerarbeiten
Feedback ist wirkungsvoll, aber zeitintensiv. LLMs können hier entlasten – doch die rechtliche Zulässigkeit ist ein "Nadelöhr":
| 🏛️ Schulische KI-Plattformen | 👤 Private KI-Plattformen |
|---|---|
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Grundregel: Nur zulässig, wenn die Verarbeitung von pbD ausdrücklich erlaubt ist (bei ais.chat aktuell nicht der Fall). Vertretbar:
Texte ohne persönlichen Charakter (Inhaltsangaben, Protokolle, Übersetzungen), sofern keine Namen genannt werden. Verboten:
Texte mit religiösen, politischen oder biografischen Inhalten (Gefahr der Reidentifikation).. |
Grundregel: Personalisiertes Feedback ist grundsätzlich nicht zulässig. Grauzone / Dringend abzuraten:
Auch das anonyme Kopieren von Sachtexten durch Weglassen von Namen ist datenschutzrechtlich kritisch zu bewerten. Strikt untersagt:
Eingabe von Texten mit politischem/ biografischem Charakter (Gefahr der Reidentifikation). |
🔍 Was bedeutet Reidentifikation?
Selbst ohne Namen kann der Urheber eines Textes identifiziert werden. KI-Systeme können Inhalte automatisiert mit Äußerungen in sozialen Medien, Blogs oder Foren abgleichen. Ein sehr spezifischer, persönlicher Text ist so eindeutig wie ein digitaler Fingerabdruck.