2. Datenschutzrecht

2.5. Nutzung von KI-Systemen durch Schülerinnen und Schüler III

Schülerinnen und Schüler dürfen niemals persönliche Informationen von 

  • sich selbst oder 

  • anderen ihnen bekannten Personen 

als Bestandteil von Prompts in ein KI-System oder eine KI-gestützte Plattform eingeben.

Eine Ausnahme von dieser Vorgabe ist nur möglich, wenn in der Plattform die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausdrücklich zugelassen ist.

Bildquelle: Personal Information by Amethyst Studio; Noun Project; CC BY 3.0