2. Datenschutzrecht

2.3. Nutzung von KI-Systemen durch Schülerinnen und Schüler I

⚠️ Wichtige Einschränkung

Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler nicht auffordern, im Unterricht oder zu Hause direkt (via Website/App) mit folgenden Plattformen zu arbeiten:

🚫 US-KI-Plattformen (z. B. ChatGPT, Claude, Gemini)
🚫 Chinesische KI-Plattformen
🚫 Sonstige Drittstaaten-Plattformen
Verbotsgrafik

Sonderfall (ab 16 Jahren): Möchten ältere Schüler private Accounts nutzen, kann die Lehrkraft dies zulassen. Wichtig: Es darf kein Bewertungs-Vorteil entstehen und wer keine KI nutzt, darf keine Nachteile erfahren (Chancengleichheit). Für Schüler muss dies transparent sein.

Warum ist die Anweisung untersagt?

Die Schule muss die Kontrolle über die Datenverarbeitung behalten. Bei privaten Accounts ist das unmöglich. Es drohen:

  • 📉 Datennutzung für Training: Prompts und Dateien werden oft ungefragt zum Training der KI-Modelle verwendet.
  • 🕵️ Fehlende Transparenz: Kein Nachweis über Verarbeitungsort oder Sicherheitsstandards.
  • ⚖️ Rechtliche Unzulässigkeit: Verstoß gegen schulische Datenschutzauflagen (Fehlender AVV).

Was ist mit Alternativen (DuckAI / Mistral)?

DuckAI
Nutzer bleiben anonym (API-Prinzip). Sehr datenschutzfreundlich, aber dennoch: Keine Anweisungspflicht möglich. Kann als Empfehlung für freiwillige Nutzung aufgezeigt werden. (DuckAI)
Mistral
Sitz in der EU (Frankreich). Unterliegt direkt der DS-GVO. Dennoch gilt: Solange kein offizieller Schul-Account vorliegt, bleibt es eine rein freiwillige Alternative. (Mistral)